BFH Urteil zur KV Verblödung
Gemäß BFH-Urteil vom 1.6.2016 X R 43/14 dürfte ein Bürger eben den höheren Beitrag steuerlich geltend machen, nicht jedoch die gezahlte Selbstbeteiligung (SB) im Schadenfall.
11/2015 Krankenversicherungs Verblödung
Es ist richtig, daß die Bürgerin ihre Kosten für eine Krankenversicherung steuermindernd geltend machen kann.
Doch es ist grundfalsch, dies nur für Versicherungsbeiträge zuzulassen. Die einzelne Bürgerin sowie das Volk als Ganzes muß lernen Verantwortung zu tragen. Die Regierung tut alles, um genau das zu verhindern.
Das führt zwangsläufig zu weiter steigenden Gesundheitskosten, deren Maß zu kontrollieren dem Staat schon heute nicht gelingt.
Die Bürgerin darf ihre Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen. Wenn sie dabei sparen möchte, wird die Bürgerin vom Staat bestraft, indem sie fürs Sparen zur Strafe mehr zahlen oder gar mehr Steuern zahlen muß.
Glauben Sie nicht. Doch genau das ist Deutsche Regierungsarbeit. Und Herr Dr. Schäuble reibt sich wieder einmal erfreut die Hände.
Die Bürgerin fühlt sich krank. Nicht so krank, daß sie zu Hause bleiben möchte, aber doch so krank, daß sie ihrem Körper mit einem Medikament helfen möchte.
Sie geht in die Apotheke und bittet um ein geeignetes Medikament. Sie kauft auf Empfehlung der Apothekerin einer studierten Fachfrau ein hilfreiches Medikament und zahlt dafür € 10,00.
Diese € 10 kann die Bürgerin in Ihrer Steuererklärung eben nicht geltend machen und muß sie voll versteuern.
Das grämt die Bürgerin und so geht sie nicht in die Apotheke sondern geht zum Arzt.
Beispiel einer gesetzlich versicherten Bürgerin:
Beim Arzt muß die Bürgerin nun nichts bezahlen, nur die Rezeptgebühr in der Apotheke.
Und daß die Krankenkasse an den Arzt € 50 bezahlt und weil der Arzt die Bürgerin nun 3 Tage Krank schreibt kommen noch einmal über € 100 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hinzu. Doch das sieht die Bürgerin nicht und meint, das zahle doch der Nachbar mit und deshalb sei das in Ordnung.
Beispiel einer privat versicherten Bürgerin:
Die Bürgerin muß an den Arzt nicht € 50 sondern den 2,3fachen satz sprich € 115 bezahlen. Dann kommen die Rezeptgebühr beim Arzt mit € 3,15 sowie das Medikament mit € 10 hinzu. Es sind also € 128,50 angefallen. Diese werden von der privaten Krankenkasse voll übernommen. Dafür verzichtet die Bürgerin auf eine Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenkasse, denn die Bürgerin muß die Beitragsrückerstattung von den gezahlten Beiträgen abziehen und das mindert ihren Steuervorteil, während die Bürgerin die Kosten für das hilfreiche Medikament eben nicht absetzen kann.
Und im Ergebnis hat die Regierung gewonnen und erreicht, daß die Bürgerin wegen jedem Pups zum Arzt geht.
Eigenverantwortung ade. Das Ziel des unmündigen Bürgers ist erreicht. Ich gratuliere zu dieser Perversion.
Wenn die Bürgerin neben ihrem Versicherungsbeitrag nachgewiesene Kosten maximal in Höhe der Selbstbeteiligung als Krankenkosten genau wie den Versicherungsbeitrag geltend machen kann, würde die Bürgerin sparen. Auch würde die Bürgerin im Kopf anfangen über das Sparen nachdenken und damit würde das Gesundheitssystem schon kurzfristig und nachhaltig entlastet.
Nachdem ein solches System sich bei Privatversicherten ein bis zwei Jahre positiv entwickeln würde, müßte ein analoges System auf Wunsch der Bürgerinnen für gesetzlich Versicherte eingeführt werden.
Es würden Milliarden gespart. Viele Ärzte und die Pharmaindustrie wären dagegen.
Doch Deutschlands Politiker sind zu dumm und/oder zu korrupt, um Deutschland hier weiterzuentwickeln.