Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sind in Deutschland alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
Wie kommt es dann aber, das ein Polizist, der seine Dienstwaffe nutzt und einen Menschen tötet, unverzüglich vom Dienst suspendiert wird und ein Staatsanwalt Ermittlungen aufnimmt und ein Gericht sich mit diesem Fall zu beschäftigen hat.
Dann kommt es nicht zu einem getöteten Menschen sondern zu einer Vielzahl von Toten und sehr vielen Verletzten. Doch jetzt ist es kein einfacher Polizist, dem Fehlverhalten vorgeworfen wird, nein jetzt sind es leitende Beamte und ein Bürgermeister.
Und was passiert jetzt? Das Grundgesetz gilt nicht mehr! Nein für leitende Beamte und für Politiker ist das Grundgesetz nicht gemacht, schon gar nicht um es gegen diese einzusetzen.
Kein Polizist scheint es zu wagen, bei den Ermittlungen die Schuld auch bei leitenden Beamten und einem Bürgermeister zu sehen. Keine Staatsanwaltschaft berichtet über die Ermittlungen gegen einen Bürgermeister und gegen leitende Beamte.
Es ist die Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft durch sofortiges Handeln eine Ermittlung der Tatumstände zu ermöglichen. Wie erklärt sich dann, daß die Beteiligten nicht gänzlich vom Dienst suspendiert sind, um eine wirklich unabhängige Ermittlung zu ermöglichen. Doch die Beteiligten sind weiterhin in Amt und Würden und es kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, daß sie ihre weitere Tätigkeit dazu nutzen, um belastendes Material verschwinden zu lassen oder zu manipulieren.
Noch ungeheuerlicher empfinde ich hier die Zurückhaltung der Presse. Es wird davon gesprochen, ein Bürgermeister möge doch von seinem Amt zurücktreten.
Hat sich die Presse selbst so weit vom Grundgesetz entfernt, daß sie eine Gleichheit der Menschen in Deutschland nicht einmal mehr in Erwägung zieht?
Wenn schon die Politik und die Presse gleichermaßen lasch eine Schuld von Beamten und Politikern nicht kennen, so appelliere ich an Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, die Mithaftung von Beamten und Politikern einzufordern.