Nur Rechte, Keine Pflichten = Finanzamt
Als das Thema der Pflichtangaben auf Rechnungen um die Steuernummer erweitert wurde, war ich schon skeptisch, als ich später dann lesen mußte, daß ein umziehendes Unternehmen möglicherweise die falsche Steuernummer auf Rechnungen notiert und deshalb Kunden keine Vorsteuerabzugsberechtigung haben, war ich erstaunt und begann zu überlegen.
Da ist eine GmbH, die in eine andere Stadt zieht und jeden Tag Rechnungen schreibt. Ab wann muß die GmbH denn nun die neue Steuernummer auf den Rechnungen nutzen und wann genau die neue Anschrift?
Tag 1: Die Gesellschafter beschließen einen Umzug
Tag 2: Die Gesellschaft zieht mit dem wesentlichen Inhalt um
Tag 3: Die Gesellschafter beurkunden den Umzugsbeschluß beim Notar
Tag 4: Der Notar meldet den Umzugsbeschluß dem Registergericht
Tag 5: Der Geschäftsführer meldet das Unternehmen beim Gewerbeamt um
Tag 6: Das Registergericht trägt den Umzug in das Handelsregister ein
Ich war noch ganz unschlüssig, welches dieser Daten denn nun greifen würde. Wahrscheinlich gibt es im Rahmen der Ausbildung zum Steuerberater ähnliche Fragen. Die vermeintlich richtigen Antworten würden mich interessieren.
Bei all dem war ich irrig davon ausgegangen, daß im Finanzamt irgendeine zeitnahe Bearbeitung erfolgen würde. Voraussetzung für die Nennung einer neuen Steuernummer ist bekanntlich deren Bekanntheit beim Steuerpflichtigen. Doch das Finanzamt kann es besser, wie ich an einem praktischen Beispiel erfahren durfte.
Im März wird die Urkunde beim Notar erstellt. Schon im Mai kommt die Handelsregistereintragung, mit der dann Anfang Juni die Eintragung bei Gewerbeamt erfolgt.
Das Finanzamt erteilt dann Ende September eine Steuernummer am neuen Ort. Ja wirklich sechs Monate später.
Wenn jetzt also die Gesellschaft am neuen Ort erst mit der neuen Steuernummer hätte Rechnung schreiben dürfen, hätte die Gesellschaft wegen Untätigkeit des Finanzamtes Konkurs anmelden müssen!!!
Aber es wird noch besser.
Stellen wir uns ein exportorientiertes Unternehmen vor. Die Kunden müssen die Angaben auf den Rechnungen mit den Meldungen des Bundeszentralamtes für Steuern in Saarlouis abgleichen. Das konnten die Kunden über volle sechs Monate nicht erfolgreich tun. Damit wäre dem Unternehmen der Export innerhalb der EU unmöglich.
Glauben Sie wirklich, ein Bundesminister für Finanzen Herr Dr. Wolfgang Schäuble hätte die Macht, Finanzbeamte zu zeitnahem pflichtgemäßem Arbeiten zu bewegen?