Ich hatte doch tatsächlich geglaubt, daß eine Anmeldung über einen Notar zu einer Eintragung einer Gesellschaft bei Gericht führt.
Doch jetzt erfuhr ich, daß das Gericht den Vorgang nach eigenem Gutdünken bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschieben darf. Vielleicht dürfen die auch ablehnen. Das wird die Zeit zeigen.
Doch was war vorgefallen.
Ein Unternehmer verlegt den Sitz seiner Gesellschaft von Potsdam weg an einen anderen Ort in Brandenburg. (Diesen Ort darf ich hier nicht nennen, wegen des Schutzes handelnden Richter/innen/es, sowie der Mitarbeiter/innen/es der IHK)).
Dazu begab er sich zu dem Notar seines Vertrauens. Der Notar reichte die Urkunde beim für den neuen Sitz der Gesellschaft zuständigen Registergericht ein.
Dann erhält der Unternehmer Post von der IHK. Er fragt sich, was haben die mit der Sitzverlegung zu tun? Woher wissen die jetzt schon davon?
Es stellt sich heraus, daß die IHK im Auftrag des Gerichts auf Kosten der Unternehmer arbeitet. Im Zivilrecht ist dies Untreue. Aber die IHK darf scheinbar die Beiträge der Unternehmer dazu verwenden Hilfsarbeiten für das Gericht zu erledigen.
In der Aufforderung heißt es, der Unternehmer solle eine Kopie der Gewerbeanzeige vom Gewerbeamt an die IHK senden.
Das ist an Schwachsinn nicht zu toppen. Die Gewerbeanzeige des Gewerbeamtes erhält die IHK automatisch. Die IHK fordert also ein Papier, was ihr online von den Ämtern übermittelt wird. Zum Zeitpunkt der Anforderung war die Gewerbeanmeldung bereits 14 Tage alt. Sie hat also der IHK bereits vorgelegen. Doch die IHK hat einfach keinen Bock, in diese online übermittelten Unterlagen hineinzuschauen.
Es geht aber noch besser.
Der Unternehmer weiß von der Weitergabe der Gewerbeanmeldung an die IHK und hat deshalb auf die Forderung der IHK zickig geantwortet.
Wohl deshalb hat die IHK dann dem Gericht 40 Tage nach Gewerbeanmeldung und damit 40 Tage nach Kenntnis darüber, mitgeteilt, es könne nichts über die Verlegung sagen.
Die IHK hat also treuwidrig und gegen besseres Wissen dem Gericht die Unwahrheit erzählt.
Es bleibt also festzuhalten:
1. Die IHK arbeitet entgeltfrei für Gerichte, obwohl sie von den Unternehmen bezahlt wird.
2. Die IHK wird online automatisch von den Gewerbeämtern über die Gewerbeanmeldungen informiert, worüber der Unternehmer beim Gewerbeamt auch belehrt wird.
3. Die IHK weigert sich, die automatisch übermittelten Daten zu nutzen und fordert ernsthaft Kopien davon erneut schriftlich an (auch dieses Schreiben habe ich mit eigenen Augen eingesehen)
Aber das ist nur die Peinlichkeit einer IHK im Bundesland Brandenburg.
Das Gericht ist nicht besser.
Das Gericht weiß, daß Gewerbeanmeldungen automatisch vom Gewerbeamt an
1. Finanzamt,
2. IHK (ggf Handwerkskammer),
3. statistisches Landesamt und
4. Gewerbeaufsicht übermittelt werden.
Statt nun die Gewerbeaufsicht mit der Frage nach einer Ansiedlung oder einem Umzug des Unternehmens zu befragen, richtet sich das Gericht an die IHK.
Das Gericht weiß, daß der Auftrag zur Arbeit einer IHK, für deren zahlende Zwangsmitglieder eine Treuewidrigkeit darstellt. Trotzdem richtet sich das Gericht an die IHK und nicht an die vom Gesetzgeber vorgesehene Gewerbeaufsicht.