2015 gelöst
Geldautomaten – Kostengeheimnis
Jeder Händler muß mindestens die Regale mit Preisen versehen, wenn er nicht sogar alle einzelnen Waren mit Preisen auszeichnen muß. Wer im Internet etwas anbietet muß umfängliche Preisinformationen mitliefern.
Das steht alles ganz genau in einer Verordnung: der Preisangabenverordnung.
Weil aber die obersten Chefs der großen Banken und Sparkassen so persönlich mit den Bundeskanzlern und der Bundeskanzlerin umgehen, gibt es für diese andere, weichere Regeln.
Heben Sie Geld von einem Geldautomaten einer fremden Bank in Deutschland ab, ist die anfallende Gebühr erst auf Ihrem Kontoauszug sichtbar, den sie vielleicht erst Tage später in die Hand bekommen. Konkret beim Abheben des Geldes, wissen sie nichts.
Der Geldautomat teilt Ihnen dies nicht mit, obwohl der doch sogar prüft, ob Ihr Konto genügend Deckung ausweist. Es wäre somit ein leichtes, Ihnen jeweils mitzuteilen, was Sie denn die Abhebung kostet.
Ja wenn ich Zeit habe und meine Brille zum Lesen dieser kleinen Schrift dabei habe, kann ich versuchen, den geltenden Preis aus dem Preisaushang herauszulesen. Glauben Sie wirklich, daß dies ein Bundesbürger ohne 2er-Abitur schafft?
Wenn der Geldautomat Ihnen vorher sagen würde, was die Auszahlung kostet, könnten Sie immer noch entscheiden kein Geld abzuheben. Doch das wäre ein ehrlicher Umgang mit dem Kunden und mal ehrlich, wollen das die Banken?
Es wird also dabei bleiben, Chefs von Banken und Sparkassen in Deutschland gehen im Bundeskanzleramt ein und aus, und dafür wird die Preisangabenverordnung für Banken, wo dies technisch einfach möglich ist, auch weiterhin nicht nötig angepaßt.