Es ist soweit, die Deutsche Rentenversicherung ist so selbstherrlich, daß Sie zu bestimmen glaubt, was Fremde Länder zu entscheiden haben. Das ist geil.
Wer in Deutschland wohnt und im EU-Ausland arbeitet, muß eine Bescheinigung dabei haben, daß er/sie in Deutschland krankenversichert ist. Das steht in der A1-Bescheinigung.
Es ist schon schwachsinnig genug, daß diese Bescheinigung nicht grundsätzlich zusammen mit der Mitgliedskarte der Krankenkasse ausgegeben wird. Nein das geht nicht, weil die Verordnung so schwachsinnig ist, daß es denkbar ist, daß irgendeine Ausnahme für Sie greift und deshalb alles anders ist. Doch hier soll es nicht um den schwachsinnigen Irrsinn einfacher Arbeitnehmer gehen. Hier geht es einmal um krankenversicherungsfreie Mitarbeiter und eben die Chefs.
Also Sie sind privatversichert oder gleich der Chef selbst. Sie haben einen Dienstwagen und dürfen mit diesem Dienstwagen auch ins Ausland fahren, z.B. nach Österreich. Und für diesen Dienstwagen bezahlt/erstattet ihr Arbeitgeber alle Kosten, also auch den Sprit und die Vignette, die Sie in Österreich kaufen.
Weil Sie eine private Krankenversicherung haben, ist nicht ihre Krankenversicherung zuständig sondern die Deutsche Rentenversicherung.
Und die Deutsche Rentenversicherung teilt mit: Wenn Sie ihren Dienstwagen auf einer Privatfahrt in Österreich betanken und mit der betrieblichen Kreditkarte, die Ihr Arbeitgeber Ihnen gegeben hat, ist dies Ihr Privatvergnügen und eben keine dienstliche Tätigkeit.
Gut denken Sie, das ist doch geklärt. Pustekuchen. Sie werden in Österreich an einer Tankstelle von der Gendarmerie kontrolliert. Sie legen den Fahrzeugschein vor. Das Fahrzeug ist zugelassen auf eine Firma. Sie betanken dieses Fahrzeug und bezahlen mit einer dienstlichen Kreditkarte, also arbeiten Sie jetzt für den Halter des Fahrzeugs. Das ist eine dienstliche Tätigkeit.
Sie werden weiter aufgefordert, Ihre A1-Bescheinigung vorzulegen, die Ihnen für ein Arbeiten in Österreich den Krankenversicherungsschutz in Deutschland bestätigt.
Haben Sie nicht, ist Ihnen in Deutschland von der Deutschen Rentenversicherung verweigert worden.
Nun dann stellt der Gendarm einen „Strafzettel“ über € 500-1000 aus und fordert Sie zur sofortigen Bezahlung, hilfsweise zur Sicherstellung des Fahrzeugs auf. Irgendwann begreifen Sie, es gibt keine andere Wahl und Sie bezahlen.
Der Gendarm sagt Ihnen dann, nun gibt es ein Strafverfahren gegen Sie, und die Zahlung („Strafzettel“) ist die Sicherheit, falls Sie nicht zum Termin erscheinen und verlieren.
In kürzester Zeit kann Österreich so mehrere Millionen einnehmen.
Da Sie keine A1-Bescheinigung beantragt haben, haben Sie selbst nicht so recht Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung.
In mir vorliegenden Fällen hat die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt und der Bürger hat Widerspruch mit Amtshaftungsanspruch eingelegt. Ich glaube, daß die Deutsche Rentenversicherung privat Versicherten Reisen mit Dienstwagen zu verleiden versucht.
Liebe Österreicher Gendarmerie, Ihr macht alles richtig. Die EU hat diese schwachsinnigen Verordnungen erlassen. Wie ich höre, machen es gleichermaßen auch die Franzosen. Sprecht doch mit Euren Kollegen aus Italien und anderen EU-Staaten, damit sich Euer Staatshaushalt durch einige Millionen von wohlhabenden deutschen Besserverdienenden aufbessert.