ARD ZDF Beitragsservice
Die GEZ heißt jetzt nicht mehr GEZ, sie heißt jetzt ARD ZDF Beitragsservice.
Die Länder haben dazu einen tollen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erlassen, der dieser Stelle Rechte einräumt und sicherstellt, daß diese Stelle keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Eigentlich hat die GEZ mit dem neuen ARD ZDF Beitragsservice nichts zu tun. Nirgendwo steht, die GEZ sei umbenannt worden. Es ist von einem ARD ZDF Beitragsservice die Rede. Doch die Kontonummern sind gleich.
Da erteilen also die Banken einer neuen Gesellschaft direkt im Anschluß nach einer Neugründung Kontonummern eines alten Kunden, den es eigentlich nicht mehr gibt. Versuchen Sie mal Ihre Kontonummer auf Ihre Schwiegermutter zu übertragen. Die Bank wird Ihnen erklären, sie seien wohl irre. Aber für den ARD ZDF Beitragsservice geht das ganz einfach.
In §14 Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) steht einführend daß es seit dem 01.01.2012 die Pflicht jeden Bürgers war, der zuständigen Landesrundfunkanstalt alle Tatsachen mitzuteilen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht betreffen. Im vergangenen Jahr haben Sie aber immer nur Post von der GEZ erhalten. Die GEZ hat also amtsanmaßend so getan als sei sie die zuständige Landesrundfunkanstalt.
Für Firmen war das ein wenig einfacher, die waren nach §14 Abs 2 RBStV gehalten, nur auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt Fragen zu beantworten. Alle Firmen, die ich dazu sprach, haben keine Mitteilungen der Landesrundfunkanstalt erhalten sondern der GEZ. Die GEZ ist keine Landesrundfunkanstalt, sie hätte also ihre Vollmacht vorlegen dürfen, um Auskunft zu erbitten. Doch die Amtsanmaßung der GEZ ging soweit, daß es die GEZ auf Befragen nicht einmal für nötig hielt, ihre Vollmacht darzulegen.
Nur der guten Ordnung halber sei erwähnt, daß auch weiterhin Tote gebührenpflichtig sind. In §7 Abs 2 RBStV endet die Gebührenpflicht nicht vor Kenntnis eines Umstandes durch die Landesrundfunkanstalt.
Tote machen keine Meldungen, also sind weiterhin Beiträge zu begleichen.
Und wenn Sie nun meinen, da müßten doch Staatsanwälte tätig werden. Der Staat erfährt keine Kontrolle.
5-2010 GEZ – Die Zweite
Die GEZ ist wichtig und unehrlich.
Die Statuten der GEZ besagen, daß für jedes einzelne Empfangsgerät bei gewerblicher Nutzung gesondert GEZ zu bezahlen ist. Pro Radio für jeden Monat € 5,76.
Gewerbliche Nutzung ist auch eine Dienstfahrt für den Arbeitgeber. Wenn Sie also auch nur gelegentlich mit Ihrem Fahrzeug eine Dienstfahrt unternehmen, ist Ihr Radio in Ihrem privaten PKW gesondert anmeldepflichtig.
Da bittet Ihr Arbeitgeber Sie ausnahmsweise eine kurze Dienstfahrt zu unternehmen und erstatten ihnen dafür z.B.3km à € 0,42, also insgesamt € 1,26. Nun müssen Sie als gesetzestreuer Bürger eine Anmeldung und eine Abmeldung für ihr soeben von einem reinen privaten Autoradio zu einem gewerblich genutzten Autoradio mutierten Empfangsgerät erstellen. Nun haben Sie auch noch ganz unglücklich diese Dienstfahrt für Ihren Arbeitgeber am Monatsletzten veranstaltet. Da dürfen Sie also Ihre Anmeldung für den Monat der Durchführung Ihrer Dienstfahrt machen. Doch die gleichzeitig erfolgte Abmeldung geht schon wegen der Brieflaufzeit nicht mehr im alten Monat bei der GEZ ein sondern erst im nächsten Monat. Und da die Gebührenpflicht am Ende des Monats endet, in dem die Abmeldung bei der GEZ eingeht, also erst im nächsten Monat, zahlen Sie für ZWEI Monate GEZ. Pro Radio für jeden angefangenen Monat € 5,76.
Es ergibt sich also für Sie folgende Ergebnisrechnung:
Km-Geld Erstattung durch den Arbeitgeber € 1,26
Zahlungspflicht GEZ-Gebühren € 11,52
Ohne weitere Kosten, die ein Auto so verursacht an Sprit, Reparaturen oder Wertverlust haben sie bereits mit dieser kurzen Dienstfahrt einen Verlust von € 10,26 erreicht.
GEZ ist Ländersache. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg teilt dazu mit, daß eine Regelungslücke nicht besteht.
5-2010 GEZ
Die GEZ ist wichtig. Doch ist sie nicht ehrlich. Das braucht sie auch nicht, denn sie steht unter dem ausdrücklichen Schutz des Staates.
Die Statuten der GEZ besagen, daß das Ende der Gebührenpflicht am Ende des Monats des Zugangs der Kündigung bei der GEZ ist.
Stirbt ein artiger Gebührenzahler, so müssen seine Erben Gebühren zahlen, bis sie meist einige Monate später eine Kündigung auch an die GEZ schicken. Dann wird manchmal „aus Kulanz“ eine Abmeldung zum Monat des Todestages genehmigt.
Doch das ist eben nur Kulanz. De facto heißt dies. In Deutschland zahlen Tote GEZ.