Jedes Unternehmen kämpft gegen SPAM. Wir wissen bereits, der Staat tut nichts, solange es keinen Mord gibt. Denn nur bei Mord gibt es ein erkennbares Bemühen des Staates, eine hohe Aufklärungsquote zu erreichen. Die BaFin hat daraus gelernt und tut auch nichts.
Seit einiger Zeit gibt es EU-weit für Finanzdienstleister die Pflicht, eine Ausbildung nachzuweisen und sich nach erfolgreichem Abschluß durch die IHK registrieren zu lassen. Es gibt noch viel mehr Pflichten für Finanzdienstleister. Sprechen Sie Ihren Berater darauf an und Sie werden tolle Geschichten hören.
In einem Unternehmen geht seit einiger Zeit nahezu täglich eine fast gleichlautende SPAM-Mail ein, die für einen „pkv-spar-vergleich“ wirbt. Dort im Impressum erscheint sodann eine Limited in Belize. Für Belize wird sogar eine Handelsregisternummer präsentiert. Diese Mail geht sicher auch an 800.000 andere Emailanschriften.
Die Email und die Internetseite sind in fehlerfreiem Deutsch gehalten und richten sich offenbar ausschließlich an in Deutschland Lebende. Auf der Internetseite wird nur auf deutsches Recht respektive die deutsche Methodik einer KV abgestellt.
Über diese Seite sollen letztendlich private Krankenversicherungen nur an in Deutschland Lebende beworben, wenn nicht gar vermittelt werden.
Wäre der Firmensitz der Gesellschaft in Deutschland, würden sich die BaFin, die IHK‘s, die Gewerbeaufsichten und eine große Anzahl von Abmahnvereinen zuständig fühlen können. Die Ämter (incl. IHK) würden bei hohem öffentlichem Druck unter großem Protest manchmal ihre Arbeit aufnehmen. Nur die Abmahnvereine würden ihre Chance wittern und zuschlagen.
Doch mit einem Firmensitz in Belize ist man in Deutschland wunderbar rechtsfrei.
Die BaFin erklärt sich für unzuständig und verweist an Verbraucherzentralen. So einfach ist die Erlangung der Rechtsfreiheit.