Betriebsarzt

Es gibt seit Jahrzehnten völlig schwachsinnige Auflagen in einem Gesetz und keinen interessierts. Hier ist die Rede von ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit).

Das Gesetz ist am 12. Dezember 1973 erstmals erlassen und im Bundesgesetzblatt 1973 Teil I Seite 1885 ff veröffentlicht.

Darin heißt es:
ASiG §1 Satz 1 „Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“

Was ist ein Gesetz wert, wenn sich niemand daran hält und wenn sich die Obrigkeit erkennbar nicht für die Umsetzung interessiert.
Ich habe neulich einen Anwalt, der eine Sekretärin und eine Putzfrau beschäftigt, gefragt, wen er als Betriebsarzt bestellt habe und was ihn das koste. Er schaute mich völlig entgeistert an.

Hier geht es nicht um die Frage einer Sinnhaftigkeit des Gesetzes, sondern um die Frage, warum die Einhaltung dieses Gesetzes so gar nicht kontrolliert wird?
Es scheint so zu sein – wie in jedem Willkürstaat – daß dieses Gesetz nur zur Gängelung einzelner mißliebiger Unternehmer dient.
Wie anders ist zu erklären, daß abertausende Unternehmer, Selbständige, Landwirte, Handwerker und Freiberufler mit wenigen Arbeitnehmern/innen alle keine Betriebsärzte bestellt haben, nicht einmal etwas von diesem ominösen Gesetz gehört haben.

Ich habe einmal nach den Kosten für die Umsetzung einer Betreuung gesucht.
Es werden so 8-14 € pro Mitarbeiter zuzüglich Grundkosten von 20-60 € jeweils pro Jahr (+MWSt) aufgerufen (z.B. https://www.betriebsarzt.online/de/preise/ ).

Was gibt es dafür als Leistung?
Hinweise wie „Tische sollten keine Ecken haben, damit sich Mitarbeiterinnen daran nicht stoßen können“ „Mitarbeiter sollten geschult werden, Messer nur an der Griffseite anzufassen“

Wird derlei Willkür irgendwann auf ein rechtes Maß gestutzt? Ich glaube nicht daran.