Es gibt zwei Arten von Arbeitsschutz. Bislang hatte ich immer geglaubt, die Berufsgenossenschaften (BG) würden nur die Art des Schutzes wünschen, in dem der Arbeitnehmer durch Maßnahmen des Arbeitsgebers, also Schulungen Anweisungen die Arbeitnehmer vor Unfällen schützen.
Das Blatt hat sich gewendet. Die BG scheint eingesehen zu haben, daß Schulungen und Anweisungen nicht ausreichen. Es muß auch etwas geben, wenn diese Bereiche nicht greifen. Und der Arbeitnehmer einfach nicht will.
In der Ausgabe 11/12 2016 hat das BG RCI.magazin unter der Rubrik „Aus der Praxis“ von einem Unternehmen aus den USA berichtet, bei dem die Unfallzahlen auf einen pro Jahr bei einem Unternehmen mit 130 Mitarbeitern gesenkt wurde.
Dabei wird in der zweiten Hälfte des Berichts lapidar erklärt: „Wer gegen eine (von zwölf Kardinalregeln) von ihnen verstößt, muss mit Lohnabzügen rechnen“. Aber es kommt noch besser, indem im nächsten Satz noch einer draufgelegt wird. „Sechs Kollegen sind als Wiederholungstäter in den vergangenen Jahren entlassen worden.“
Damit macht sich die BG dieses Verhalten zu eigen. Zu wann darf dann endlich von der BG ein Gesetzesvorschlag erwartet werden, der die Entlassung von Mitarbeitern in Folge von Mißachten von betrieblichen Regeln erlaubt und legitimiert.