Die Berufsgenossenschaften haben sich einfach überholt. Wie anders kann es sein, daß sich auch schon die Berufsgenossenschaften mit Tricksereien vor Zahlungspflichten drücken. Selbstverständlich mit Zustimmung des Bundessozialgerichts.
Ein Arbeitnehmer fährt auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Während dieser Fahrt kommt es zu einer Kollision. Der Arbeitnehmer wendet und stellt sich hinter den anderen Wagen, um mit dem Unfallgegner eine Klärung herbeizuführen. Während der Klärung fuhr nun ein drittes Auto in den geparkten Wagen und verletzte den Arbeitnehmer. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Übernahme des Schadens mit der Begründung, der „Sonderweg“ und das Regulierungsgespräch ständen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit.
Dies bestätigte sodann auch das Bundessozialgericht (BSG-Urteil B 2 U 26/07 R vom 17.02.2009).
Für den Arbeitgeber ist ein solches Verhalten der BG nicht nur peinlich, es kostet ihn womöglich auch viel Geld. Denn einem Arbeitnehmer stehen als Patient einer gesetzlichen Krankenkasse nicht die Behandlungen zu, die einem Arbeitnehmer nach einem Unfall durch Kostenübernahme der BG zuteilwerden. Dadurch kann dann der Arbeitnehmer zum einen möglicherweise viel länger krank bleiben und zum anderen möglicherweise sogar einen Langzeitschaden davontragen.
Wann also wird der Gesetzgeber die BG-Pflicht beseitigen und dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben eine Unfallversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers abzuschließen, die erstens vielleicht deutlich preiswerter ist und zweitens auch deutlich mehr Leistungen beinhaltet, als dies bei dem überalterten Saurier BG der Fall ist.