Der Bundesanzeiger muß von allen Unternehmen für ihre Publikation der Jahresabschlüsse genutzt werden. Mit dem Bundesanzeiger veröffentlicht der deutsche Staat selbst. Es liegt danach nahe, daß der Bundesanzeiger eine ausgesprochene Nähe zum Bundesministerium der Justiz hat.
Darf ein solches Unternehmen Recht beugen? In Deutschland? JA die dürfen das, die stehen über dem Gesetz. Oder macht sich der Bundesanzeiger Verlag einfach seine Gesetze selbst?
Wenn ein Unternehmer dem Bundesanzeiger einen Auftrag zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses erteilt, erhält er gewöhnlich keine Rechnung per Post sondern nur ONLINE.
Dafür muß der Unternehmer extra einen Antrag stellen.
So macht dies der Bundesanzeiger Verlag.
Gemäß UStG §14 Abs 1 Satz 7 „Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln.“
Es ist nach dem Gesetz nicht so, daß der Absender ein Recht auf die Wahl der Form (Papier oder Elektronisch) hat, sondern es bedarf ausdrücklich einer Zustimmung des Empfängers für eine elektronische Form.
Beim Bundesanzeiger als scheinbar rechtsfreies Unternehmen muß der Kunde nicht seine Zustimmung für eine elektronische Rechnung, sondern der Kunde muß ausdrücklich eine Papierrechnung beantragen.
Das war nicht Zufall eines unbedarften Programmierers, sondern der erklärte Rechtswille des Bundesanzeigers.
Dies teilt er ziemlich gleichlautend getarnt als „gesetzliche Neuerungen“ in einer Beilage zu Rechnungen mit.
Noch deutlicher kann Rechtsbeugung nicht sein, oder? Wenn man annehmen würde, daß auch der Staat sich an Recht zu halten hätte.