Im Vorfeld des Erwerbs einer Hofanlage in der Nähe von Templin hat der Interessent seinen Architekten gebeten, beim Bauamt zu fragen, ob es vom Eigentümer oder der Maklerin vielleicht verschwiegene Punkte gibt, die gegen einen Erwerb sprechen könnten.
Der Architekt berichtete von einem sehr freundlichen Gespräch mit dem Bauamt.
Es sei nicht so einfach, soll das Bauamt mitgeteilt haben. Das Bauamt hätte schon vor vielen Monaten festgestellt, daß der Eigentümer eine denkmalgeschützte Fassade einfach übergestrichen habe. Während das Amt nicht vorhatte, gegen den aktuellen Eigentümer wegen dieses schweren Denkmalschutzvergehens vorzugehen, würde man sich freuen, wenn denn ein neuer Eigentümer, dann hoffentlich ein wohlhabender Wessi, komme, dem man dann die Auflage der Wiederherstellung des alten Zustandes unter Strafandrohung auferlegen könne. Die Kosten seien doch nur ein mittlerer 5-stelliger Betrag. Der Wessi solle sich nicht so haben.
Der Interessent war ob dieser einladenden Worte tief gerührt. Die Maklerin signalisierte, daß sie keine Ahnung gehabt hätte (wofür will sie dann eigentlich ihr Geld). Man habe sich dann gegen einen Erwerb entschieden. Es war wohl ein weiser Entschluß.
Im Juni 2023 haben wir uns das Objekt neuerlich angesehen und keine Wiederherstellung der alten übergemalten Fassade sehen können.
Es wird wohl immer noch ein dummer Wohlhabender oder wohlhabender Dummer (Wessi) gesucht, der dieses Objekt in der Nähe von Templin erwirbt.
Vor dem Grundgesetz sind alle gleich? In Brandenburg gilt Denkmalschutz nur für dumme Wohlhabende oder wohlhabende Dumme!