Transparenzregister
Das Transparenzregister mag ja etwas gutes sein, aber wenn der Deutsche Staat oder wie hier der Bundesanzeiger Verlag GmbH etwas macht, wird aus jedem gut, ein ziemlich bis ganz schlecht. Dabei bin ich sicher, daß Herr Dr. Schulenburg als Geschäftsführer des Bundesanzeiger Verlages gar nicht die Order bekommen hat, es soooo schlecht zu machen.
Doch was läuft denn schlecht?
- Die Bundesanzeiger Verlag GmbH vereint unter ihrem Dach inzwischen mindestens vier Abteilungen.
Die Publikations-Plattform, das Unternehmensregister, das Transparenzregister und eBilanz-Online.
Und nun?
Für jede Abteilung wird der Bürger gezwungen eine neue Anmeldung zu generieren. (So ein scheiß)
- Der Bürger hat also für jede Abteilung des Bundesanzeigers eine eigene Anmeldung. Damit ist verbunden, daß der Bürger auch jedes Mal wieder all seine Daten eingeben muß, obwohl die an anderer Stelle dort längst vorliegen.
Sollte der Bürger nun umziehen, muß er der einen Gesellschaft „Bundesanzeiger Verlag GmbH“ VIER Briefe schicken und seine neue Anschrift mitteilen und jeder Brief hat eine andere Kundennummer.
Ist das an Schwachsinn zu toppen?
ja und zwar mit den Rechnungen der Bundesanzeiger Verlag GmbH
- Die Rechnung ist eine Bringeschuld (UStG §14 Abs 1, Satz 7 „Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln“), aber nicht beim Bundesanzeiger. Dort ist es eine Holeschuld. Dabei geht es nicht ums Porto. Nein es geht um die ungeheure Mehrarbeit, die entsteht, wenn ich nach getaner Arbeit eine Woche später wieder die Seite aufrufen darf, meinen Zugang eingeben darf, mein Passwort eingeben darf und dann auf der Seite nach einer Rechnung suchen muß, wie ein blöder. Bis ich sie endlich an einer Stelle finde, wo ich sie nieeeee erwartet hätte.
Da ist eben nicht nur schlecht, nein das halte ich sogar für rechtswidrig. Ach so, eine Gesellschaft, die hundertprozent dem Staat gehört, kann gar nicht rechtswidrig handeln. Es ist halt der Staat und der darf einfach alles.
Andere Gesellschaften senden die Rechnung statt per Post per Email-Anhang. Dann ist es weiterhin ein Bringen und kein Holen. Ja andere, nur eben die Bundesanzeiger Verlag GmbH nicht.
(Warum regen wir uns dann über die Despoten dieser Welt so auf, wenn unsere eigene Regierung sich genauso über jedes Recht hinwegsetzt??)
E-Rechnung 2015
Die Verdummung mit der E-Rechnung hört nicht auf.
Seit Anbeginn dabei die Telekom und seit Jahren dann auch Vodafone.
Gerne noch einmal: Die Verdummung besteht darin, daß der Aussteller der Rechnung von einer Bringeschuld der Rechnung umstellt auf eine Holeschuld mit all der Mehrarbeit für den Rechnungsempfänger.
Jetzt ist ein neuer Mitspieler in diese Bürgerverdummung hinzugestoßen und es ist kein Geringerer als ein Vertreter des Staates selbst. Ja Sie lesen richtig. Der Staat hat für sich selbst festgestellt, es ist Zeit, offen den Bürger zu verdummen.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH vertreten durch Ihren Geschäftsführer Herrn Dr. Matthias Schulenburg hat beschlossen, ihre Kunden auch für dumm zu verkaufen. Ähnlich wie die Telekom und Vodafone, die gleiches tun wie in einem abgesprochenen Oligopol ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH ein gesetzlich geschütztes Monopol. Sie allein und nur sie darf Veröffentlichungen im Bundesanzeiger annehmen und durchführen. Deshalb ist es bei ihr so einfach, den Kunden zu verdummen. Der Kunde kann sich zwar ärgern, aber er hat keine Wahl.
Jede GmbH und AG muß ihren Jahresabschluß im Bundesanzeiger veröffentlichen und das geht nunmal nur über die Bundesanzeiger Verlag GmbH.
Nun hat die Bundesanzeiger Verlag GmbH mit ihren letzten Rechnungen mitgeteilt, sie werde auf E-Rechnung umstellen und nur in Ausnahmefällen eine Papierrechnung zusenden.
Gemäß UStG §14 Abs1 Satz 7 kommt es auf die Zustimmung des Empfängers an, diesem eine elektronische Rechnung zuzusenden. Das Gesetz sagt „vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers“.
Der Empfänger muß danach eigentlich zustimmen. Beim Bundesanzeiger ist dies jedoch genau anders herum. Dort muß der Empfänger ablehnen. Das ist der erste Teil der Verdummung. Und das Besondere daran. Der Staat selbst hält sich nicht an seine eigenen Gesetze. Na vielleicht gelten die auch nicht für den Staat.
Im Gesetz heißt es weiter „elektronisch zu übermitteln“. Wenigstens daran hält sich der Bundesanzeiger im Gegensatz zur Telekom oder Vodafone. Der Bundesanzeiger schreibt, er werde die Rechnung an eine Email-Adresse senden, während die Telekom und Vodafone die Rechnung nach mühsamer Anmeldung bei sich irgendwo versteckt im Internet abholen lassen.
Gemäß UStG §14 Abs1 Satz 7 sind „Rechnungen auf Papier“ zu übermitteln.
Die Telekom und Vodafone sagen, ja das tun wir, aber eben für deutlich mehr als das Porto extra pro Rechnung. Das UStG sagt nicht, eine Rechnung sei eine kostenlos zu erbringende Nebenleistung. Das hat die Bundesanzeiger Verlag GmbH bislang noch nicht eingeführt, aber sicher wird dies in Bälde folgen.
Und weil das UStG nicht sagt, eine Rechnung ist generell kostenlos als Nebenleistung zu erstellen, kann natürlich jeder einfach wie er Bock hat soviel Geld dafür verlangen wie er möchte, Hauptsache es ist ein Monopol oder ein abgesprochenes Oligopol.
Genauso können die Monopolisten und Oligopolisten abweichend vom Gesetz festlegen daß sie den Versand der Rechnung auf ein Abholen der Rechnung umstellen.
Herr Dr. Schulenburg als Geschäftsführer der Bundesanzeiger Verlag GmbH findet das gut, sonst hätte er bei der Umstellung auf E-Rechnung wohl eine Zustimmung erbeten. Aber was sind schon Gesetze für das Handeln des Staates.
Und wer ist nun der Gesellschafter des Bundesanzeiger Verlages? Ist es das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz vertreten durch den Minister Herrn Heiko Maas oder ist es das Bundesministerium der Finanzen vertreten durch den Minister Herrn Dr. Wolfgang Schäuble oder jemand ganz anders?
Doch selbst wenn diese Herren nicht Gesellschafter sind, so müßten Sie ein Interesse daran haben, daß auch die Bundesanzeiger Verlag GmbH deutsche Gesetze einhält. Ach so, ne ist ihnen egal, ist ja irgendwie der Staat selbst.
Ehre ist eben nur heiße Luft für Sonntagsreden und die Bildzeitung.
11-2013 e-Rechnung
Kundenverarsche.
Das ist ein hartes und unflätiges Wort. Doch manchmal muß die Wahrheit so ans Licht, daß sie auch wirklich deutlich trotz viel Licht erkennbar ist.
Es war vor Jahren schon die Telekom, die auf jeder Rechnung (wenigstens allen, die ich in diversen Firmen zu sehen bekam) darum bat, die Rechnung papierlos zu erstellen. Der Vorteil für die Telekom war sehr groß. Der Empfänger dagegen hatte nur Nachteile, aber das interessierte die Telekom natürlich nicht.
Doch eines hat die Telekom über die Zeit geschafft, sie erhebt eine gesonderte Gebühr für eine Rechnung auf Papier. Mich wundert, daß niemand ein Gericht bemüht hat, die Lieferung einer Rechnung auf Papier wirklich als Pflicht eines Rechnungsausstellers zu erstreiten. Gut dann hätte die Telekom einfach einen Rabatt für eine Online-Rechnung gegeben. Was wäre dann anders?
Jetzt sind einige Jahre ins Land gegangen. Die Regeln haben sich gelockert und nun versuchen schon viel mehr Unternehmen das Spiel mit der e-Rechnung.
Doch allen gemeinsam ist: Nur der Rechnungsaussteller spart und der Rechnungsempfänger zahlt drauf. Und zwar nicht Kleingeld sondern Scheine. Wie das?
Der Empfänger einer Leistung bekommt die Rechnung nicht in einem Umschlag, sondern bestenfalls als Email-Anhang. Wenn nicht, wie bei der Telekom damals, muß sich der Empfänger die eRechnung nach Anmeldung in einem Internetportal einzeln mühsam aufrufen. Wenn der Empfänger die Rechnung nicht druckt, spart er Papier verbraucht aber massenhaft Zeit. Kostbare Arbeitszeit, die ein Vielfaches der Einsparung des Rechnungsausstellers darstellt.
Wenn die Rechnung per Email kommt, geht es schon viel leichter. Wenn es jetzt wirklich hilfreiche Buchhaltungssoftware gäbe, wäre der Weg vielleicht kostenneutral.
Also ist die Rechnung in einer Email.
Leider als Email-Anhang. Es reicht nicht, mir einfach die Email anzuschauen, nein ich muß den Anhang öffnen, um die Rechnung, meist eine PDF, mit einem gesonderten Programm betrachten zu können.
Damit ich diese in der Buchhaltung nutzen kann, drucke ich sie aus. Jetzt kann der gewöhnliche Prüfablauf beginnen. Also Pflichtprüfung nach §14 UStG, dann inhaltliche Prüfung auf erhaltene Lieferung oder Leistung, weiter geht es mit der Wertprüfung richtig berechneter Kosten der einzelnen Positionen. Jetzt gibt es irgendjemanden, der die Rechnung freizeichnen darf. Dann bucht die Buchhaltung und prüft die korrekte Zahlung. Jetzt geht es in die Ablage. Da auf der Rechnung eine Unterschrift, nämlich die Freizeichnung ist, darf die Rechnung nicht einfach weggeworfen werden, sie wäre ja noch als eRechnung da, aber ohne Freizeichnung. Das richtig Perverse kommt jetzt aber. Gerade weil es eine eRechnung ist, reicht die Ablage des Ausdrucks nicht aus, nein es muß auch die empfangene Datei so abgelegt werden, das sie für eine spätere Betriebsprüfung auf ihrem PC gefunden werden kann.
Haben Sies gemerkt? Das soll einfacher als eine Papierrechnung sein?
Es gibt für den Empfänger einer eRechnung in einem Kleinbetrieb oder mittelgroßen Betrieb keinen gangbaren Weg, der gegenüber einer Papierrechnung auch nur kostenneutral wäre.
Gibt es einen Ausweg? Nein.
Die Politik fühlt sich nicht zuständig, hat sie doch einen vermeintlich gangbaren Weg erlaubt.
Die Softwarehersteller fühlen sich nicht zuständig, weil damit kein Geld zu verdienen ist. Wer will schon Geld ausgeben, wo doch alle versprochen haben, es werde Geld gespart.
Jetzt wären die Hersteller von Buchhaltungssoftware dran, ihre Programme zu erweitern und einer Buchung drei Dateien zuordnen zu können. Wieso drei? Die eRechnung, das Zertifikat und das Dokument der Prüfung des Zertifikats.
Doch das wird es so bald nicht geben. Denn die Hersteller von Buchhaltungssoftware sind derart Obrigkeitstreu, daß sie die Buchungssätze so früh gegen Änderungen sperren, daß ein sinnvoller Workflow gar nicht denkbar wird.
Also warten alle auf die DATEV, die hoffentlich bald eine Lösung anbieten wird. Die wird dann von den anderen mit vielen Einschränkungen abgeschaut.
Eigentlich schade, daß Deutschland einen gangbaren Weg so zeitnah nicht findet. Wo wir doch die Dichter und Denker sein sollen. Aber das ist eben weit über 100 Jahre her.
12-2012 Elektronische Rechnung
Merkt der Unternehmer noch etwas? Der Schwachsinn blüht. Elektronische Rechnungen funktionieren nicht für den Mittelstand, geschweige denn für den kleinen Unternehmer.
Nicht weil er nicht wollte, sondern weil er sträflich dumm wäre, wenn er es täte.
Lassen Sie die Finger von Elektronischen Rechnungen!!!
Anfänglich galten elektronische Rechnungen nur mit qualifizierter elektronischer Signatur. Und das Beste, die mußte nicht nur dabei sein, nein die mußte der Unternehmer auch prüfen. Schon damit war er überfordert. Denn der Unternehmer bestätigt, daß seine Prüfung nicht nur ein Fake ist sondern wirklich die Echtheit und Unversehrtheit bewiesen hat. Das kann er nicht.
Jetzt hat der Staat dies mit BMF Schreiben vom 2.7.12 vereinfacht. So heißt es zumindest im Schreiben des BMF. Die Wahrheit ist, daß der BMF jetzt dargelegt hat, warum ein Unternehmer auf keinen Fall elektronische Rechnungen annehmen sollte!!!
Der Unternehmer muß die übermittelte Rechnung, im Normalfall ist dies ein Mailanhang in Urform, also als Mail mit Anhang aufbewahren.
Dies ist der Kernpunkt allen Übels.
Die Unternehmer haben gelernt für die Buchhaltung Belege zu sortieren und geordnet aufzubewahren. Entscheidend dabei ist, daß es als zulässig gilt, wenn die Unternehmer „einen“ Ordner haben in dem die Buchhaltung ist und einen anderen Ordner, in dem alles andere ist, was den Prüfer eigentlich nix angeht.
Genau das wird bei der elektronischen Rechnung aufgehoben. Der Prüfer darf jetzt ganz tief in Ihrem Computer wühlen (USt-Anwendungserlaß vom 01. Oktober 2010 zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 19.06.2012). In Abschnitt 27b.1 Abs. 4 heißt es „… Wurden die der Umsatzsteuer Nachschau unterliegenden Sachverhalte betreffenden Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, hat der Unternehmer dem Amtsträger auf Verlagen Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren; es reicht nicht aus, wenn der Unternehmer nur entsprechende Papierausdrucke aus dem Datenverarbeitungssystem bereitstellt.“
a) Wie lange bewahren Sie Mails auf? Wie archivieren Sie ein- und ausgehende Mails?
b) Sichern Sie Ihren PC so regelmäßig, daß Sie nach einem Schaden mit gesicherten Daten weitermachen können?
c) Wenn Sie einen neuen PC erhalten, übernehmen Sie alle (wirklich alle) Daten aus dem alten PC. Also auch alle alten Emails???
Eigentlich ganz einfach. Doch kenne ich keinen Unternehmer, der mir seine 7 Jahre alten Emails zeigen könnte.
Theoretisch ganz einfach.
Gibt es eine Lösung?
Fürs Erste KEINERLEI elektronische Rechnungen annehmen und immer auf Papier bestehen, selbst wenn dies wie bei Vodafone extra Geld kostet.
Und dann weiter hoffen , daß eine Buchhaltung eines Tages nicht nur einen Buchungstext zuläßt sondern auch ganz selbstverständlich den Beleg als Anhang in von Finanzämtern anerkannter Weise speichert.
5-2010 Elektronische Rechnung
Waldwirtschaft?
Lange Zeit waren papierlose Rechnungen de facto verboten, war mit Ihnen doch ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Dann müssen wohl die Grünen so laut in der Regierung geschimpft haben, daß ein Weg eingerichtet wurde, mit dem papierlose Rechnungen möglich wurden. Doch die Regierung wäre nicht zukunftsweisend, wenn denn die Änderungen einfach und gangbar wären.
Zunächst war vielen Praktikern in den Sinn gekommen, Rechnung nicht mehr per Post zu versenden sondern einfach zu faxen. Denn in jedem Büro steht ein Fax. Das wäre einfach einfach gewesen.
Doch damit verliert der Empfänger der Rechnung seinen Vorsteuererstattungsanspruch, anders ausgedrückt, er kann seine Vorsteuer nicht auf die zu zahlende Umsatzsteuer anrechnen.
Es gibt eine Ausnahme. Wenn sichergestellt ist, daß der Absender und der Empfänger ein Faxgerät ohne Speicherfähigkeit nutzt, geht es doch. Und wie will der Empfänger dies von dem Absender wissen.
Der Absender soll also seine Rechnung ausdrucken und dann mit einem antiquierten Faxgerät an einen Kunden schicken, von dem er weiß, daß auch der Kunde ein antiquiertes Faxgerät hat. Dann mag der Absender seine soeben versandte Rechnung aufbewahren. Das war gestern und gilt auch noch heute.
Kann man dies toppen. Ja unsere Regierungsvertreter haben diese unsinnige Variante durch eine weitere ergänzt. Sie können die Rechnung auch Online versenden und empfangen.
Eine Rechnung darf ohne jemals auf Papier gewesen zu sein, z.B. als Email-Anhang an den Kunden versandt werden. Damit auch dieser Weg nicht wirklich funktioniert hat das Ganze einen Haken. Der Gesetzgeber verlangt u.a.
Die Rechnung muß elektronisch signiert sein. Der Empfänger muß die elektronische Signatur prüfen und muß diese Prüfung dokumentieren. Und das alles muß der Empfänger 10 Jahre aufbewahren und damit auch die Lesbarkeit seiner Systeme für diesen Zeitraum sicherstellen.
(Haben Sie noch alle Emails aus dem Jahre 2002?)
Eine Vereinfachung darf auf keinen Fall einfach und gangbar sein, damit die Regierung auch morgen noch zu tun hat.