E-Rechnungen sind für Unternehmen ab 1.1.2025 Pflicht.
Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz < 800 T€ brauchen das erst ab 1.1.2028 umzusetzen.
April April. JEDES Unternehmen muß ab 1.1.25 E-Rechnungen EMPFANGEN
Doch schauen wir nicht auf die Zeitschiene sondern auf praktische Probleme (die eigentlich allen Sesselpupsern aufgefallen sein müssen)
Die gute Nachricht: Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Fahrausweise können weiterhin in Papierform existieren.
Die schlechte Nachricht ist der Umkehrschluß:
Sie tanken etwas mehr und immer teurer und kaufen noch etwas von dem teuren Motoröl und haben schnell die 250€ überschritten, oder
sie kaufen bei REWE/ALDI/LIDL&Co oder einem Getränkemarkt für Ihren Betrieb für über 250€ ein, oder
sie kaufen an einem Marktstand für über 250€ ein.
Jetzt soll eine E-Rechnung erstellt werden und Ihnen übermittelt werden.
Unerläßlicher Bestandteil einer solchen Rechnung ist nach §14 UStG Ihre Firma, also Kundenname, Straße, PLZ Ort.
Dann soll zwar vor Ort bezahlt werden, aber sie können nicht sehen, ob die Rechnung richtig ist oder sie gar online erreicht, denn die Übergabe eines USB-Sticks ist ausdrücklich verboten.
Wenn sie in Brandenburg sind, dem Bundesland mit der schlechtesten Mobilfunkabdeckung in ganz Europa, können Sie mit ihrem Handy gar nichts kontrollieren, weil sie keinen Empfang.
Hey Ihr Sesselpupser, wie soll das gehen??
Haben Sie einmal probiert einem Kassenmitarbeiter oder einer Bedienung Ihren Firmennamen zu buchstabieren?
Beispiel: Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere Schönow e.V.
Oder auch
Verein zur Erhaltung und Rekultivierung von Nutzpflanzen in Brandenburg e.V.
Ich freue mich schon auf die Sketche im Fernsehen, mit denen diese Pflicht für große Lacher sorgt.
Hoffentlich werden die Verursacher der aktuelle Finanzminister(in) sowie die letzten Drei in die Show mit eingeladen.