Die ermäßigte Mehrwertsteuer ist in ihrer Ausgestaltung nicht zeitgemäß. Und sie war es noch nie. Nur jetzt formiert sich so langsam Widerstand. Und was machen die Wichtigtuer aus den Behörden, sie tun so, als ob sie etwas Neues entdeckt haben.
Die Welt teilt mit, die obersten Rechnungsprüfer beklagen die geltenden Zustände.
Doch auch die Welt gerät in die Wirrungen des Gesetzes. Auf einem Bild ist ein Wildschwein mit dem Hinweis 19% zu sehen, während ein Hausschwein mit 7% angegeben ist.
Doch die 19% gelten nur für lebende Wildschweine. Ist das Wildschwein tot, wird Fleisch verkauft, das mit 7% zu versteuern ist.
Und lebende Wildschweine sind Wildtiere, deren Handel generell eingeschränkt ist, ich möchte fast sagen, heftig verboten ist.
Das weitere Beispiel mit der Süßkartoffel (19%) und der gewöhnlichen Kartoffel (7%) ist gleichwohl wieder ein Beweis für die Unzulänglichkeit unserer Bürokraten.
In einer ganzseitigen Werbeanzeige wurde im April 2010 schon „das komplizierteste Gericht Deutschlands“ gekürt. Currywurst mit Pommes. Darin erfahren wir daß Curry als Gewürz mit 7% aber eine Gewürzmischung mit 19% besteuert ist. Auch Ketchup hat 19% während Tomaten mit 7% versteuert werden.
Und wie lange haben denn nun die Rechnungsprüfer geschlafen? Das aktuelle Umsatzsteuergesetz stammt aus dem Jahre 1980. Also getreu dem Motto, wer schläft, der sündigt nicht, erscheinen die Rechnungsprüfer nach 30 Jahren (in Worten DREISSIG) einmal wieder bei der Arbeit.
Hat der arme geschundene Bürger wirklich keinerlei Recht auf kompetente politische Vertretung?