Die EU hat den Fahrtenschreiber für viele PKW schon in 2006 eingeführt, wirklich!!
Aber nicht nur die EU verbreitet Schwachsinn, nein auch in den einschlägigen Zeitschriften, dem Internet und bei all den Stammtischen verbreiten sich falsche Informationen.
Ja es macht einen Unterschied, ob etwas schwachsinnig ist und Strafen nach sich zieht, oder ob etwas nur dumm herauskommt von dummen Menschen, die sich wichtig nehmen.
Die EU hat mit der Verordnung EG 561/2006 am 15.03.2006 das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Die Verordnung gilt für die „Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger .. 3,5t übersteigt“ Artikel 2 Abs 1 a)
Damit ist jeder große PKW, insbesondere jeder Hybrid und jeder Elektro-PKW mit einem Anhänger (alle Anhänger außer Wohnwagenanhängern) zur „Güterbeförderung“ geeignet und das Gespann liegt über 3,5t Höchstmasse.
Für den kleinen Mann gibt es die Ausnahme in Artikel 3 h) „Fahrzeuge .. mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden“.
Viele Freizeitsportler, die ihr Hobby mit dem Anhänger transportieren, z.B. Pferde, Boote, Ballone, nutzen dafür einen Firmen-PKW oder Transporter und ihren privaten Anhänger. Der Anhänger allein wiegt oftmals über 2t, der kann nur mit kräftigem Zugfahrzeug, oftmals einem Firmenwagen gezogen werden.
Damit ist es ein gewerblicher Zug zur nichtgewerblichen Güterbeförderung. Aber Achtung, die Grenze hierfür sind 7,5t zulässiges Zuggewicht.
Und der Fahrer dieser Züge muß immer wissen, warum er nichtgewerblich unterwegs ist.
Für den Kleinunternehmer heißt es: Auch jeder gewerbliche PKW hat, wenn er mit Anhänger (>3,5t Gesamtmasse) fährt eine Pflicht zum Einbau eines Fahrtenschreibers. Dann gibt es noch ein paar Ausnahmen, aber letztlich gibt es immer die anderen Fahrten mit Pflicht zum Fahrtenschreiber.
Und wer macht das? Keiner. Und gibt es eine kontrollierende Obrigkeit in Deutschland? NEIN
Warum wird dieser Fehler bei den Unternehmern nicht geahndet? Weil die Beamten selbst den Überblick verloren haben? Nein, weil wir ein Willkürstaat geworden sind.
Und jetzt kommt der geile Fehler der Verordnung oben drauf:
Ein Wohnmobil (privat) mit 7,5t hat keine Fahrtenschreiberpflicht!
Wenn ich jetzt einen Klaufix dranhänge ist es eine Güterbeförderung ÜBER 7,5t und damit IMMER Fahrtenschreiberpflichtig.
Oder ist das gar kein Fehler sondern Absicht der EU, sollen endlich Wohnmobilisten dauerhaft kontrolliert und überwacht werden?
Damit wissen wir auch, seit wann wir nachweislich ein Willkürstaat sind. All das gilt seit 20 Jahren und keinen interessierts.
Anmerkung:
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0561-20200820&from=EN
Verordnung (EU) Nr. 165/2014 vom 4. Februar 2014
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=celex:32014R0165
Einige Ausnahmen: