Eigentlich steht in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes,
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Und wieder einmal möchte man vor Freude aufschreien und jubilieren.
Doch die Wahrheit sieht anders aus. Der Staat mißt mit zweierlei Maß.
Einmal werden die Unternehmen gegängelt, sie möge endlich mehr Frauen einstellen. Das geht bis in die Bundesministerien, bei denen auch Frauen Spitzenämter bekleiden. Wir haben eine Bundeskanzlerin und eine Verteidigungsministerin. Vielleicht haben wir auch bald eine Bundespräsidentin.
Doch eines haben wir nicht, eine auch nur eine einzige katholische Priesterin oder gar eine katholische Bischöfin. Es gibt die Imamin und auch die Rabbinerin.
Spontan erwidern Sie, es gebe im Grundgesetz die Religionsfreiheit. Das ist richtig und falsch zugleich.
In Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“
Die Schöpfer des Grundgesetzes haben den Artikel 3, die Gleichheit von Mann und Frau vor den Artikel 4 die Freiheit des Glaubens gesetzt. Die Schöpfer des Grundgesetzes haben sich über die Reihenfolge tiefe Gedanken gemacht. Je weiter vorne etwas im Grundgesetz steht, umso wichtiger ist es und muß vor dem was danach kommt beachtet werden.
Auch hat sich noch kein Strafrichter bei Mord an Ungläubigen im Namen einer Kirche zu einem Freispruch wegen der Glaubensfreiheit entschlossen.
Ich finde es traurig, daß das Grundgesetz nach über 60 Jahren immer noch nicht Ansatzweise Gültigkeit erlangt hat und weiterhin von einer Weltkirche in Deutschland nicht beachtet zu werden braucht. Der Staat toleriert bereits für Artikel 3 des Grundgesetzes die Nichteinhaltung. Wie können Sie Ihrem Kind erklären, es müsse sich an Gesetze halten, wenn der Staat selbst es nicht für nötig hält.