Post“geheimnis“

Es gibt ein weiteres wertloses Bürgerrecht in Deutschland. Das Post- und Fernmeldegeheimnis waren einmal. Vollmundig steht in §206 StGB, es gäbe Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren.

Wir wissen seit Eduard Snowden, daß es jedem Dienst möglich ist, unsere Telefonate zu belauschen. Alles was unserer Kanzlerin dazu einfällt ist eine Floskel „unter Freunden“ bla bla. Das Abhören von Telefongesprächen ist die Normalität geworden. Und Nix passiert.

Nun bin ich Betroffener von geöffneten Briefen bei der Post. Dies scheint regelmäßig mit einem Teil unserer Post zu geschehen. Und es stört die Post so wenig, daß sie uns sogar einen erkennbar geöffneten Brief zurückschickt wegen falscher Empfängerdaten.

Wir hatten vor ca. einem Jahr die Idee, Geburtstagskarten mit einem kleinen einzeln eingepackten Stück Schokolade zu bereichern, um dem Geburtstagskind eine Freude zu bereiten.
Wir wunderten uns schon, daß sich die Beglückten gar nicht so sehr freuten, daß Sie beim nächsten Telefonat die Schokolade erwähnten. Durch Zufall erhielten wir von einigen Empfängern der Briefe den Hinweis, daß gar keine Schokolade beilag.

Nun haben wir einen Brief zurückerhalten und sehen, wie die Mitarbeiter der Post es machen. Auf einer Seite wird erkennbar mit den Fingern der Briefumschlag soweit geöffnet, daß die Schokolade entnommen werden kann und der Brief wird weiterbefördert.

In den nächsten Tagen werde ich Strafanzeige erstatten, nicht weil ich glaube, daß irgendjemand bei der Staatsanwaltschaft Lust hätte, sich mit Taten zu beschäftigen, die nur 2 Jahre Haft bringen. Nein, es geht mir nur um den Beweis, daß nichts getan wird.

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