Es gibt ein Bundesmeldegesetz. Das gilt schon lange nicht mehr in einer bedeutenden Stadt im Bundesland Brandenburg. Warum?
Nach §17 Abs 1 BMG (Bundesmeldegesetz) hat sich binnen zwei Wochen nach Einzug umzumelden, wer eine neue Wohnstatt nimmt.
Eigentlich einfach. Doch nicht in einer bedeutenden Stadt im Bundesland Brandenburg.
Dort, so wird mir zugetragen, zieht ein Bürger um und kann sich nicht einfach ummelden. Der Bürger bekommt vom Amt einen Termin in 5 Wochen nach Anruf.
Es ist dem Bürger danach gar nicht möglich, das Gesetz einzuhalten.
Ich lese aber auch nirgends, dass ein Bürgermeister oder der Ministerpräsident von Brandenburg beantragt habe, das Meldegesetz solange ausser Vollzug zu setzen, bis sich das Bundesland Brandenburg eines Tages mal wieder in die Lage versetzt fühlt, einfache Bundesgesetze einzuhalten.
Noch weniger lese ich in der Presse, dass es doch nicht sein könne, dass im Bundesland Brandenburg einfache Bundesgesetze nicht eingehalten werden.
Auch lese ich nirgends, daß die Bundesinnenministerin vom Bundesland Brandenburg endlich Rechtstreue einfordert.
Ich habe den Bürgermeister dieser bedeutenden Stadt im Brandenburg gefragt und erhalte nicht einmal eine Antwort.
Ich habe die Innenministerin des Bundes gefragt und erhalte nicht einmal eine Antwort.
Ich komme danach zu dem Schluß, daß Bundesgesetze im Bundesland Brandenburg einen Scheiß Wert sind.