Artikel 6 Abs 1 GG (Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung)
Artikel 6 Abs 2 GG (Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht)
Artikel 11 Abs 1 GG (Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet)
Artikel 12 Abs 1 GG (Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen)
Soweit die Theorie. Nur gelten tut dies nicht. Familien werden in unzumutbarer Weise in ihrer Freiheit beschränkt.
Wenn die Eltern sich wirklich um das Wohl ihrer Kinder kümmern, sind sie Gefangene des Bundeslandes in dem sie bei Einschulung des ersten Kindes wohnen. Sobald ihr Kind das schulpflichtige Alter erreicht hat, sind die Eltern nicht mehr frei. Sie können nicht mehr umziehen, ohne ihrem Kind in unverantwortbarer Weise zu schaden.
Früher waren dies „nur“ die Lehrpläne, die in unterschiedlichen Bundesländern einfach anders waren, teilweise sogar im selben Bundesland von Schule zu Schule eklatant anders ausgelegt wurden. Jetzt ist dieser Unterschied auf die Spitze getrieben worden, jetzt gibt es in unterschiedlichen Bundesländern auch unterschiedliche Schulformen, die einen Anschluß (von einem nahtlosen will ich gar nicht sprechen) an das bisher gelernte einfach nicht mehr gewährleisten.
In Berlin wurde nun die Einführung einer Sekundarschule beschlossen, die die Haupt- Real- und Gesamtschulen verschmelzen und damit ersetzen sollen.
Wie will die Politik die Einhaltung des Grundgesetzes garantieren? Wohin soll denn ein Kind zur Schule gehen, wenn es in Berlin 4 Jahre auf einer Sekundarschule war und die Familie sodann nach z.B. Pforzheim oder Garmisch umzieht. Wie viele Jahre soll jetzt das Kind wiederholen? Wer bezahlt die Nachhilfe, die zur Eingliederung in die dortigen althergebrachten Schulen notwendig sein wird?
Der unabgestimmte Alleingang Berlins ist ein grundrechtswidriges Verbrechen an unseren Kindern!
Die Aufgabe der Bildung ist nicht vom Bund zu lösen sondern Aufgabe der Länder. Dies heißt jedoch nicht, das jedes Land einfach machen kann, was es will. Die Länder haben dies zu regeln und zwar in einer Form, die das Grundgesetz vollumfänglich achtet. Dies geschieht vom Bundesland Berlin ausgehend nicht! Es ist die Aufgabe der Länder, den Weg und die Form der Ausbildung zu gestalten. Da jedoch alle Länder auch Teil des Ganzen nämlich der Bundesrepublik Deutschland sind, ist es auch die Aufgabe der Länder, sich mit den anderen Ländern abzustimmen und zu einem von allen Ländern gestalteten Schulsystem zu kommen, daß in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gilt.
Wenn die Kultusminister der Länder nicht in der Lage sind, sich auf ein abgestimmtes Verfahren zu einigen, zeugt dies von der Unfähigkeit der Politik, sich für die Interessen des Volkes wirklich einzusetzen.
Mein Mitgefühl gilt den betrogenen Kindern.