Die Bundesregierung verspricht vollmundig „Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen“ Aber die Regierung hat auch als Gesetz verabschiedet ENWG §118 Abs 39: Der Energieversorger braucht es in vielen Fällen gar nicht zu tun und darf die berechnete EEG-Umlage gerne selbst behalten. Ein Kunde der EnBW hat mit diesen einen …