Ich hatte doch tatsächlich geglaubt, daß eine Anmeldung über einen Notar zu einer Eintragung einer Gesellschaft bei Gericht führt.Doch jetzt erfuhr ich, daß das Gericht den Vorgang nach eigenem Gutdünken bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschieben darf. Vielleicht dürfen die auch ablehnen. Das wird die Zeit zeigen. Doch was war vorgefallen. Ein Unternehmer verlegt den Sitz seiner …