Es gibt ein Bundesmeldegesetz. Das gilt schon lange nicht mehr in einer bedeutenden Stadt im Bundesland Brandenburg. Warum? Nach §17 Abs 1 BMG (Bundesmeldegesetz) hat sich binnen zwei Wochen nach Einzug umzumelden, wer eine neue Wohnstatt nimmt.Eigentlich einfach. Doch nicht in einer bedeutenden Stadt im Bundesland Brandenburg.Dort, so wird mir zugetragen, zieht ein Bürger um …